Die gesetzliche Pflicht von Aktiengesellschaften zur Publizität bezeichnet man als Publizitätspflicht. Sie variiert für die einzelnen Segmente des Marktes, da die Bestimmungen für den amtlichen Handel anders sind, als die des geregelten Marktes. Die Missachtung dieser Pflicht kann in schweren Fällen zum Widerruf der Zulassung zum Handel führen.
Siehe auch: Ad-hoc-Publizität, Quartalsbericht.


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