Prospekthaftung

Die Prospekthaftung ist die rechtliche Haftung eines Herausgebers von Börsenprospekten, wobei diese für fehlerhafte bewertungsrelevante Angaben haften, sofern sie von der Unrichtigkeit wussten.

Die Haftung erstreckt sich darauf, dass der Fehler hätte erkannt werden müssen (Fahrlässigkeit). Gleiches gilt für das Weglassen wesentlicher Tatsachen. Die Rechtsgrundlage der Prospekthaftung ist in den §§ 45-49 des Börsengesetzes geregelt.

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 21.02.2008 veröffentlichten Entscheidung (BGH, 04.12.2007 – II ZR 21/06) festgestellt, dass Fehler in einem Emissionsprospekt auch dann zu einer Haftung führen können, wenn der Anleger vor Vertragsschluss keine Kenntnis vom Inhalt des Emissionsprospekts oder diesen überhaupt nicht erhalten hat.

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