Ein Prokurist ist ein Vertreter des Inhabers eines Handelsgeschäfts, der von diesem mit umfassenden Vollmachten, der Prokura (HGB §§ 48 ff.), ausgestattet wurde. Er ist zu fast allen Geschäften berechtigt. Die Ausnahme bilden hierbei Immobiliengeschäfte und solche, die ausschließlich dem Inhaber vorbehalten sind.
Verträge werden von dem Prokuristen für gewöhnlich mit dem Zusatz „ppa.“ oder „pp.“ ( per procura ) unterzeichnet.


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