Probezeit

Die Probezeit im Arbeitsrecht dient dem Arbeitgeber und -nehmer dazu, die tatsächliche Eingung der Person des Arbeitnehmers für die betreffende Arbeitsstelle zu überprüfen. Die Dauer der Probezeit kann bis zu sechs Monate betragen.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt wurde.

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