Pfändung

Die Pfändung, auch Zwangsvollstreckung, ist ein Verfahren, bei dem im Auftrag eines Gläubigers rechtliche Ansprüche gegen einen Schuldner durch staatlichen Zwang gelten gemacht werden. Sie erfolgt zumeist in das bewegliche wertvolle Vermögen, wobei dieses unmittelbar in den Besitz des Gerichtsvollziehers übergeht oder er sie durch das Anbringen eines Pfandsiegels („Kuckuck“) kennzeichnet und beim Schuldner lässt.

Eine häufige Maßnahme ist hierbei die Austauschpfändung, bei der teure Gegenstände durch artgleiche, aber wesentlich preisgünstigere ausgetauscht werden. Bei Nichtzahlung durch den Schuldner, werden die gepfändeten Gegenstände unmittelbar nach dem Verfahren versteigert.

Nicht pfändbar sind lebensnotwendige oder beruflich notwendige Gegenstände. Ferner kann eine Pfändung auch als Lohnpfändung erfolgen, wobei dem Gepfändeten ein Selbstbehalt von rund 1.000 € verbleiben muss.
Sollte eine Pfändung mangels Vermögen unmöglich sein, so wird von dem Gerichtsvollzieher eine Urkunde ausgestellt, die dies bekräftigt. Gegenbenfalls muss dies vom Schuldner unter Eid vor Gericht nochmalig dargelegt werden.

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