Passivgeschäft

Als Passivgeschäfte bezeichnet man Bankgeschäfte, die dem Zwecke der Beschaffung von Geldkapital dienen. Zu den Passivgeschäften gehört beispielsweise die Hereinnahme von Einlagen und die Ausgabe eigener Schuldverschreibungen (Obligationen).

Siehe auch: Aktivgeschäfte

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