Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Sofern vertraglich keine Kündigungsfrist stipuliert wurde, muss die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten werden.

Eine solche Kündigung kann aus drei Kündigungsgründen erfolgen:

  • betriebsbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung

Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung kann im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes überprüft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate bestand und je nach Zeitpunkt der Einstellung mindestens fünf bzw. zehn Arbeitnehmer im Betrieb tätig waren.

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