Ombudsmannverfahren

Das Ombudsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren, das der Schlichtung von Streitfällen bis zu einem Wert von 5.000 € dienen soll. Hierbei vermittlet ein Ombudsmann zwischen den involvierten Parteien und unterbreitet einen Kompromiss, der jedoch für den Kläger, bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einigung, unverbindlich bleibt. Wird durch das Ombudsverfahren keine Einigung erzielt, steht es der klagenden Partei offen eine Einigung auf gerichtlichem Wege zu fordern.

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