Ein Ombudsmann erfüllt bei Streitfragen häufig ehrenamtlich die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit, um bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen, deren Belange sonst wenig Beachtung erfahren würden, zu verhindern. Beispiele für solche Personengruppen, denen es am nötigen Sprachrohr fehlt, sind etwa Kinder oder Krankenhauspatienten.
So ermöglicht der Ombudsmann eine Schlichtung des Streitfalls, ganz ohne großen bürokratischen Aufwand. Heutzutage ist zu beobachten, dass immer mehr Organisationen und Institutionen eine oder sogar mehrere Stellen für Ombudsleute ausrichten, um die Beschwerdestellen zu institutionalisieren und so bei Konfliktfällen neutral vermittlen zu lassen.


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