Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Urkunde, die dem Anleger vom Finanzamt ausgestellt wird, sofern sich dieser unter festgesetzten Einkommensgrenzen befindet. Anhand dessen wird er nicht mehr zur Einkommenssteuer veranlagt, weshalb ihm der Gesamtbetrag aus seinem Besitz an Wertpapieren zusteht.

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