Die Minusankündigung (-) bezeichnet einen Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Kurses von Wertpapieren um mindestens 5% nach unten signalisiert. Ein doppeltes Minus steht für mindestens 10% Fall.
Das Gegenteil bildet die Plusankündigung.


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