Ein Mahnbescheid ist ein Schriftstück das von einem Gläubiger gegen einen Schuldner beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird und dazu dient, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Widerspricht der Schuldner binnen zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides nicht, so kann der Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger beantragt werden.
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