Die Leistungsstörung bezeichnet eine Störung des Schuldverhältnisses zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger. In Betracht kommen hierbei der Schuldner- oder Gläubigerverzug, durch einen Zahlungs- bzw. Lieferungsverzug, die positive Vertragsverletzung oder die Unmöglichkeit der Leistung.
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