Als Lastschriften bezeichnet man Einzugspapiere, mit denen der Zahlungsempfänger fällige Forderungen in Höhe des ersichtlichen Betrags aus dem Kontoguthaben des Zahlungsverpflichteten einzieht. Dies geschieht durch Vermittlung der jeweiligen Kreditinstitute und aufgrund einer Abbuchungs- oder Einzugsermächtigung.
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