Unter dem Begriff kundenwunschkonform versteht man im Bereich der Dienstleistungen das intensive Bemühen des Vertragspartners dem nachzukommen, was dem ausdrücklichen Wunsch des Kunden entspricht.
Jedoch ist ein Kundenwunsch ist weder verpflichtend, noch ausreichend für eine Vertragsgrundlage.


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