Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist eine gängige Methode des Arbeitnehmers sich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Die Kündigungsschutzklage muss unbedingt binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden, da die Kündigung andernfalls rechtskräftig wird.

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