Kreditversicherung

Der Begriff der Kreditversicherung wird heute vielfältig verwendet. Zum einen in dem Kontext einer Restschuldversicherung und zum anderen in seiner originären Bedeutung.

Bei einer Kreditversicherung im Sinne einer Restschuldversicherung handelt es sich zumeist um eine Absicherung eines Kredites durch die kreditgebende Bank, indem sich diese vor einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers absichert. Jedoch kann sich der Schuldner selbst auch anhand einer solche Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod absichern.

Die ursprüngliche Kreditversicherung bezeichnet man als Warenkreditversicherung. Hierbei entsteht ein Kredit in Form eines Lieferantenkredits durch die Lieferung einer Ware und dem jeweiligen Zahlungsziel. Die liefernde Firma will sich so gegen die mögliche Nichtzahlung des Empfängers absichern.

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