Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe des Gehaltes besteht im Krankheitsfall bei Arbeitsunfähigkeit über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt gewesen ist.
Eine erneute Erkrankung begründet einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch, wobei nach 12 Monaten ggf. eine neue Berechnungszeit beginnt.


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