KGaA

Bei der KGaA handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Elemente einer Personengesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) kombiniert.

Es ist mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftbar (Komplementär), wobei diesem bei allen wesentlichen Entscheidungen ein Vetorecht zukommt. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital beteiligt, haften jedoch nicht persönlich, sondern nur mit ihren Aktieneinlagen (Kommanditaktionäre).

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