Das KapMuG ist das deutsche Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten.
Indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen ermöglicht, soll es geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.
In solchen Musterverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen identisch stellen, gemeinsam durch das OLG entschieden werden.
Der hauptsächliche Anlass für die Einführung des KapMuG im Jahr 2005 war eine Vielzahl von ca. 16.000 ähnlichen Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Telekom. Aus diesem Grund wird das KapMuG auch „Lex Telekom“ genannt, was allerdings auch eine Bezeichnung für das Telekommunikationsgesetz ist.


Interne Suche: 
