Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die das Leben des Versicherter finanziell absichert. Hierbei wird vom Versicherten ein Begünstigter festgelegt, der bei Eintritt des vereinbarten Tatbestandes (Tod, Arbeitsunfähigkeit, o.ä.) die vertraglich festgelegte Versicherungssumme aus der Lebensversicherung erhält. Zudem besitzt die Kapitallebensversicherung aber noch die Aufgabe, gemäß ihrem Namen, Kapital anzuhäufen. Sollte der vereinbarte Tatbestand innerhalb der Vertragslaufzeit nicht eintreten, erhält der Versicherte die eingezahlten Beiträge und deren Rendite nach Ende der Laufzeit wieder zurück.

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