Der Kapitalanlagebetrug bezeichnet einen bestimmten Tatbestand des Betruges, der häufig dazu führt, dass der Kapitalanleger sein angelegtes Kapital komplett verliert. Hierbei werden Angaben geschönigt, Nachteile verschwiegen und dementsprechend unrichtig in Prospekten und Übersichten gegenüber einem größeren Personenkreis dargestellt (§ 264a StGB).
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