Die Inhaberaktie ist ein Inhaberpapier, das es dem Inhaber oder Überbringer erlaubt, auf die darin verbrieften Rechte zurückzugreifen. Hierbei muss der Inhaber/ Überbringer regelmäßig nicht nachweisen, der rechtmäßige Inhaber zu sein. Beispiele hierfür sind Pfandbriefe oder auch Inhaberschecks.
Siehe auch: Namensaktie


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