Die Informationspflicht betrifft Investmentgesellschaften, die dazu verpflichtet sind, dem Anteilshaber über das Fondsmanagment ausführlich zu berichten. Dies ist im KAGG schriftlich festgelegt und geschieht in der Regel in Form von halbjährlichen oder jährlichen Rechenschaftsberichten. Ferner werden auf freiwilliger Basis häufig auch monatliche Factsheets ausgegeben.
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