Als immaterielle Vermögensgegenstände gelten alle Gegenstände, die nicht materiell, also nicht körperlich fassbar sind. Hierzu gehören beispielsweise Software, Patente, Rechte, Lizenzen und der Geschäftswert. Da sie somit zum Anlagevermögen zählen, stehen sie auf der Aktiv-Seite der Bilanz.
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