Haustürgeschäft

Haustürgeschäfte, auch Haustürveträge, sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem eine entgeltliche Leistung erbracht wird. Sie werden typischerweise nach mündlicher Verhandlung in der Wohnung des Kunden, am Arbeitsplatz, beim Ansprechen auf der Straße oder im Rahmen einer Freizeitveranstaltung geschlossen.
Ein solcher Vertrag erstarkt erst zur tatsächlichen Wirksamkeit, sobald 14 Tage verstrichen sind, und der Verbraucher seine Bestellung noch immer nicht widerrufen hat (§ 355 BGB), sofern er denn über eine solche Frist aufgeklärt worden ist. Ein Widerruf kann auch einfach durch schlüssiges Verhalten von statten gehen, wobei eine explizite Begründung nicht notwendig ist.
Ist der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das 14tägige Widerrufsrecht informiert worden, so kann er bis zu sechs Monate nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Waren widerrufen.

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