Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig dazu beauftragt wurde, für einen oder mehrere andere Unternehmer in fremdem Namen und auf fremde Rechnung Geschäfte zu vermitteln und abzuschließen. (§ 84 Abs. 1 HGB)
Er ist vom Kommissionär und Reisenden zu unterscheiden.


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