haftungsrecht

Das Haftungsrecht geht über die Beamtenhaftung hinaus und besagt, dass jeder, der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes handelt, innerhalb seines Berufes für sein Tätigwerden oder Unterlassen haftbar ist. Darunter fallen beispielsweise öffentliche Wahlvorsteher, aber auch Ärzte oder Rechtsanwälte.

Please follow and like us:
suche IconInterne Suche: haftungsrecht