Grundschuld

Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und meint die Belastung eines Grundstückes, die zufolge hat, dass eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück an den von der Belastung Begünstigten zu zahlen ist. Sie dient so meist der Absicherung eines Darlehens.
Von der Hypothek unterscheidet sich die Grundschuld insoweit, als dass sie von der gesicherten Forderung unabhängig bleibt. Wenn das Darlehen also gezahlt ist, bleibt die Grundschuld trotzdem symbolisch bestehen und kann später als Sicherheit für ein erneutes Darlehen verwendet werden.

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