Gestrichen

“Gestrichen” ist ein Kurszusatz und bedeutet, dass weder Kaufs- noch Verkaufsanträge vorliegen, oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung. Ein Kurs kann auch auf Anordnung der Aufsichtsbehörde des Börsenvorstandes oder der betreffenden Zulassungsstelle nach wichtigem Grund gestrichen werden.

Please follow and like us:
suche IconInterne Suche: Gestrichen