Die Finanzmarktförderungsgesetze sind Änderungsgesetze die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden und seit 1990 diverse Regelungen des Finanzwesens betreffen.
So umfasste das vierte und bisher letzte Finanzförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 mit dem Titel „Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland” hauptsächlich Änderungen zum Börsen- und Wertpapierhandelsgesetz. Den Finanzinstituten sollte mehr Flexibilität ermöglicht werden und zugleich wollte man den Anlegern verbesserten Schutz gewähren.


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