Einlagensicherung

Die Einlagensicherung bezeichnet die gesetzliche und freiwillige Maßnahme zum Schutz des Bankguthabens von Kunden bei Kreditinstituten im Insolvenz-Fall.
Wie all Geldanlagen, sind auch Bankeinlagen nicht einem Adressausfallrisiko gefeit, was zufolge hätte, dass die Bank nicht imstande ist die jeweilige Einlage zurückzuzahlen.
Die Mittel der Einlagensicherung können dieses Risiko zwar reduzieren, jedoch nicht vollständig eliminieren. Immerhin sinkt das Ausfallrisiko aber durch deren Einsatz auf die Höhe des Ausfallrisikos des Garanten.

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