Die Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) bezeichnet die Sicherung des Sparguthabens bei einer Bank und sichert so dem Kunden (vorrangig Privatpersonen und Kleinunternehmen) Rückzahlungsansprüche zu, für den Fall, dass das Kreditinstitut nicht in der Lage sein sollte, das eingezahlte Guthaben auszuschütten.
Die Einlagensicherung gilt bei allein Banken, auch bei im Ausländ ansässigen, die aber in Deutschland tätig sind, solange sie sich im Gebiet Europäischen Union befinden.
Seit dem 1.1.2011 wurde die gesetzliche Mindestdeckung gemäß geltenden EU-Richtlinien auf 100.000 € angehoben und die Frist zur Rückzahlung durch die Bank auf 30 Tage verkürzt.


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