Darlehensrecht

Das Darlehensrecht wurde infolge der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 geteilt und so wurde der Sachdarlehensvertrag (§§ 607-609 BGB) als eigener Vertragstypus eingeführt, was bedeutete das das Recht der Gelddarlehen auf diesen nicht mehr anzuwenden war.

Innerhalb der hier zu betrachtenden Gelddarlehen unterscheiden man zwischen einem Ratenkredit und einem Kontokorrentkredit.

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