Bürgschaftsrecht

In dem Bürgschaftsrecht sind sämtliche Fragen geregelt, die mit einer Bürgschaft zu verbinden sind. Demenstprechend enthält es beispielsweise Regelungen, die besagen, dass das zwischenmenschliche Verhältnis von Vertragspartnern keinen Einfluss auf die Bürgschaft haben soll. Die Übernahme einer Bürgschaft sollte demnach nicht aus Sympathie o.ä. erfolgen, sondern es sollte unbedingt die finanzielle und persönliche Situation des Bürgen berücksichtigt werden. Dies wird besonders durch den Umstand bekräftigt, dass der Gläubiger anhand eines solchen Vertrages dazu berechtigt ist, auf das gesamte Vermögen des Bürger zuzugreifen und dies notfalls zu beanspruchen. Weiterführend definiert das Bürgschaftsrecht auch alle anderen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sowie Regelungen zum Falle einer eventuellen Kündigung und den damit zusammenhängenden Fristen. Ferner regelt das Bürgschaftsrecht auch die Übernahme von Bürgschaften durch einen Erben im Todesfall des originären Bürgen.

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