Das Börsenrecht definiert hauptsächlich Regelungen zum Geschäftsverkehr an der Börse, wohingegen das Kapitalmarktrecht sich üblicherweise mit dem Individualschutz der Anleger und dem Funktionsschutz des Marktes auseinandersetzt. Zudem enthält es Vorschriften zur Emission und zum Handel fungibler Anlageinstrumente.
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