Das Bezugsrecht bezeichnet ein Recht der Aktionäre, wodurch sie bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital junge Aktien zu beziehen können
Macht der Aktionär hiervon allerdings keinen Gebrauch, steht es ihm offen sein Bezugsrecht an der Börse zu veräußern und den Kursverlust, den er nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muss, zu kompensieren.


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