Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung zeichnet aus, dass dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unvermeidlich entgegenwirken.
Innerhalb einer mehrfachen betriebsbedingten Kündigung muss vom Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Hierbei wird unterschieden, welche Arbeitnehmer weniger schutzbedürftig sind, d.h. wem vorrangig zu kündigen wäre. Innerhalb dieser Abwägung sind Faktoren wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Behinderungen zu berücksichtigen. Nur in bestimmten Fällen sind Ausnahmen von dieser Prioritätensetzung möglich. 
Im Falle eine fehlerhaften Sozialauswahl ist die Kündigung unwirksam.

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