Die Beteiligung ist in der Regel eine unter gesellschaftsrechtlichen Bedingungen geregelte Kapitalhingabe an Kapital- oder Personengesellschaften und ihnen wirtschaftlich gleichstehenden gesellschaftsähnlichen Kapitalanlagen, wie z.B. stillen Beteiligungen.
Diese Beteiligungsverhältnisse können sich allerdings vom Grad der Beteiligung unterscheiden,
da sie von wenigen Prozenten bis 100%igen Tochterfirmen reichen können. Trotzdem werden alle diese Arten zu diesem Posten zusammengefasst.