Besonderer Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz ist eine Maßnahme des Gesetzgebers, die über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus geht. Anhand dessen ist eine Kündigung bestimmter Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten, erschwert oder sogar ausgeschlossen.

Unter den besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz fallen Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer während der Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte und Auszubildende.

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