Bereitstellungszinsen werden von einem Kreditinstitut für einen bereits bestätigten aber noch nicht in Anspruch genommenen Kredit in Rechnung gestellt. Dies liegt darin begründet, dass der Kreditgeber das Geld nach Zeichnung des Vertrages nicht mehr anders investieren kann. Demnach ist es Sache des Kunden, wenn er das bereitgestellte Geld noch nicht verwenden kann.
Den individuellen Zinssatz und den genauen Zeitpunkt, ab dem Bereitstellungszinsen anfallen, kann man dem Kreditvertrag entnehmen.


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