Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist eine Beschäftigung mit konkreter Zeitdauer, beispielsweise Elternzeitvertretung. Dementsprechend endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Dauer.
Hierbei gilt es zu beachten, dass befristete Beschäftigungen nur maximal über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen dürfen. Wird diese Dauer ohne Angabe eines Sachgrundes überschritten, entsteht automatisch ein unbefristetes Abreitsverhältnis.


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