Atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung

Ein Anleger, der eine atypisch stille Beteiligung führt, gilt als Mitunternehmer, der zwar nach außen hin nicht erkennbar ist und auch keine Entscheidungskompetenzen hat, jedoch sowohl am Gewinn, als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt wird.

Durch den Unternehmerstatus, den der Anleger daraus erfährt, ergibt sich für ihn beim Finanzamt eine andere Steuernummer.

Vergleichbar hierzu ist das Treuhandmodell.

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