Der Arbeitsvertrag ist die mündlich oder schriftlich festgehaltene Vereinbarung über ein künftig bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Um Problematiken von vornherein auszuschließen, ist es jedoch empfehlenswert den Arbeitsvertrag in Schriftform festzuhalten.
Insbesondere gilt es Beginn, Dauer, Entgelt, Kündigungsfristen und Urlaub des Arbeitsverhältnisses zu regeln. Vom Gesetz her ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den Arbeitsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers binnen eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.