Anhand einer Abmahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hin, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall des Vertragsverstoßes mit einer Kündigung zu rechnen hat. Jedoch ist nicht jedes Bemängeln gleich als Abmahnung zu verstehen. Gemäß der Rechtsprechung muss eine wirksame Abmahnung gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Das vom Arbeitgeber abgemahnte Verhalten muss möglichst genau durch Uhrzeit und Datum definiert werden. Ferner muss der Arbeitgeber deutlich darauf hinweisen, dass das abgemahnte Verhalten einen Vertragsverstoß darstellt und den Arbeitnehmer dazu anhalten, dies in Zukunft zu unterlassen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auch darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss.


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