Die Abgeltungssteuer ist seit dem 01.01.2009 in Kraft und es handelt sich um einen pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Kapitaleinkünfte wie z.B. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen.
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