Abfindung

Eine Abfindung ist eine Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitsnehmer. Die gesetzliche Abfindung findet nur bei betriebsbedingten Kündigungen Anwendung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer davon abhalten möchte eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Abgesehen davon werden Abfindungen aber auch oft gezahlt, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung, wobei gilt: 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Regelmäßig lohnt es sich für Arbeitnehmer an dieser Stelle einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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