Warentermingeschäft

Ein Warentermingeschäft ist ein Vertrag, der eine in der Zukunft geplante Lieferung zu einem vereinbarten Preis vergegenständlicht. Man unterscheidet hierbei zwischen Fällen, bei dem der Käufer ein Recht auf Warenabnahme hat (Option) und andererseits dazu verpflichtet ist (Future). Der Verkäufer ist in beiden Fällen zur Lieferung verpflichtet.

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