Strohmann

Der Strohmann, ist eine vorgeschobene Person, die für jemand anderen im eigenen Namen handelt und diese Treuhänderstellung aber verschweigt.
Diese Konstellation findet sich häufig bei der Gründung von Unternehmen und insbesondere Gesellschaften. Dort wird sie meist entweder dazu genutzt, um eine bestimmte Anzahl von Gründungsmitgliedern herzustellen oder aber um eine bestimmte Referenz des Strohmanns auszunutzen, wie z.B. die Kaufmannseigenschaft.

Neben ihm ist gegebenenfalls aber auch der Hintermann haftbar, wie z.B. bei dem Erwerb von Gesellschaftsrechten als eigentlicher Erwerber für die Gesellschaftssteuer.

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