Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist gilt es, sofern vereinbart, bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten. Sofern keine Kündigungsfrist vertraglich festgelegt wurde, gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist, d.h. die Kündigung erfolgt nach einer vierwöchigen Frist zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

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